Aus Bächen und sonstigen oberirdischen Fließgewässern darf kein Wasser zur Bewässerung von Gärten, Grünflächen, landwirtschaftlichen Flächen oder für sonstige Zwecke entnommen werden.
Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Wasserentnahme ist untersagt, um den Wasserhaushalt sowie die Tier- und Pflanzenwelt der Gewässer zu schützen und insbesondere während niederschlagsarmer Zeiten eine ausreichende Wasserführung sicherzustellen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung zu beachten und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten.
Hinweise nehmen wir gerne entgegen.


