Ehrenamt

Ehrenamt

Das Ehrenamt ist ein öffentliches Amt, das der Inhaber unentgeltlich ausübt. Der Amtsträger erhält nur die Auslagen und den Verdienstausfall erstattet. 

Für die Gemeinde sind die Schiedspersonen und die Schöffen des Ortsgerichtes ehrenamtlich tätig.

All diesen Bürgerinnen und Bürgern gilt ein besonderer Dank, da sie aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitwirken.

Schiedsamt der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen.

Schiedsmänner und Stellvertreter

Schiedsamtsbezirk Waldbrunn (Westerwald) I (Lahr/Ellar)

Schiedsmann: Hans-Peter Wagner, Lahr, Blumenstraße 11, 65620 Waldbrunn (Westerwald), . 06479/1876

Stellv. Schiedsmann: Zurzeit nicht besetzt


Schiedsamtsbezirk Waldbrunn (Westerwald) II (Fussingen)

Schiedsmann: Hans Jürgen Kundermann, Fussingen, Tannenweg 16, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/1403
Stellv. Schiedsmann: Wolfgang Stächer, Fussingen, Tannenweg 32, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/315

Schiedsamtsbezirk Waldbrunn (Westerwald) III (Hausen)

Schiedsmann: André Mallabré, Friedhofstraße 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06436/9168888
Stellv. Schiedsfrau: Tanja Sauder, Am Lindenberg 25, 65620 Waldbrunn (Westerwald),   06436/9490666

Schiedsamtsbezirk Waldbrunn (Westerwald) IV (Hintermeilingen)

Schiedsmann: Martin Henneberg, Hintermeilingen, Wiesenstraße 20, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/2479743
Stellv. Schiedsmann: Jürgen Kratzheller, Hintermeilingen, Wiesenstraße 8, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/2205

Die Schiedspersonen werden auf fünf Jahre gewählt! (§ 4 Abs. 1 HSchAG). Weitere Informationen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Der BDS informiert über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter.


Ortsgerichte der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts Waldbrunn (Westerwald) ist das Amtsgericht in Limburg.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Wenn Sie Fragen zum Ortsgericht haben bzw. einen Termin vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Ortsgerichtsvorsteher.

Ortsgerichte, Stellvertreter und Ortsgerichtsschöffen

Ortsgericht Waldbrunn (Westerwald) I, Lahr

Ortsgerichtsvorsteher Joachim Daum, Lahr, Ahornweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/911874
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Andreas Strauch, Lahr, Langeweg 22, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/654
Ortsgerichtsschöffe: Willi Lamboi, Lahr, Hauser Weg 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/1581
Ortsgerichtsschöffe: Herbert Schuld, Lahr, Ringstraße 6, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/874
Ortsgerichtsschöffe: Heinrich Weimer, Lahr, Akazienweg 1, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/666

Ortsgericht Waldbrunn (Westerwald) II, Ellar-Hintermeilingen

Ortsgerichtsvorsteherin: Theresa Rohde, Hintermeilingen, Wiesenstraße 2, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/2124
Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin: Wiebke Floren, Ellar, Am Hirschberg 19, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  0157/58923171
Ortsgerichtsschöffe: Martin Barsties, Hintermeilingen, Runkeler Weg 3, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/247183
Ortsgerichtsschöffe: Thomas Steinhauer, Ellar, Obere Hohl 14, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06436/6127
Ortsgerichtsschöffe: Alois Rudersdorf, Hintermeilingen, Schieferstraße 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/455

Ortsgericht Waldbrunn (Westerwald) III, Hausen-Fussingen 

Ortsgerichtsvorsteher: Hans Jürgen Kundermann, Fussingen, Tannenweg 16, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/1403
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Helmut Weber, Hausen, Waldstraße 19, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06436/288273
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Wolfgang Stächer, Fussingen, Tannenweg 32, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/315
Ortsgerichtsschöffe: Thomas Erler, Fussingen, Hausener Straße 5, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/884
Ortsgerichtsschöffe: Kurt Seelbach, Hausen, Kirchstraße 33a, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/660170
Ortsgerichtsschöffe: Wolfgang Stächer, Fussingen, Tannenweg 32, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/315

Aufgabengebiete für das Ortsgericht

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften:

Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht. Unterschriften müssen vor dem Ortsgericht vollzogen werden. Bei Personen, die nicht persönlich bekannt sind, ist ein Ausweisdokument vorzulegen.

Schätzungen: 
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

Sterbefallsanzeige:
Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

Sicherung des Nachlasses: 
Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen: 
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken.

Ortslandwirte für die Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

In allen Gemeinden werden gem. § 5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.

Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.


Ortslandwirte der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Ortsteil Ellar: Christian Jost, Kleier Weg 31, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  0170/5961864
Ortsteil Hausen: Stefan Simon, Emil-Hurm-Straße 11, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06436/3961
Ortsteil Fussingen: Christian Jost, Kleier Weg 31, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  0170/5961864
Ortsteil Lahr: Christian Jost, Kleier Weg 31, 65620 Waldbrunn (Westerwald), 0170/5961864
Ortsteil Hintermeilingen: Christopher Heun, Ringstraße 29, 65620 Waldbrunn (Westerwald),  06479/2471486

Ehrenamtssuchmachine - Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement

Mit der Ehrenamtssuchmaschine können Interessierte ganz gezielt nach bestimmten Tätigkeitsbereichen im Ehrenamt suchen, folgen Sie dem Link


Ehrenamts-Card

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung!

Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

Durch dieses Anerkennungsinstrument erhalten inzwischen über 15.000 Menschen die Möglichkeit, landesweit über 1.800 Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Sportclubs, Kinos, Museen, Freizeitparks, der Einzelhandel und viele mehr machen mit, wenn es darum geht, den Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu honorieren.

Ehrenamt in Hessen