Räum- und Streupflicht im Winter

Wenn es schneit...

Hat es kräftig geschneit, müssen Sie die Schneemassen irgendwo hinschieben. Auf keinen Fall sollten Sie den Schnee einfach auf die Straße kehren. Geht es nicht anders, schaufeln Sie den Schnee auf die Grenze zwischen Gehweg und Fahrbahn. Den Verkehr dürfen Sie dadurch aber nicht behindern oder gefährden. Wenn möglich, schippen Sie den Schnee in Ihren Vorgarten oder suchen eine freie Fläche. Ist der Gehweg breit genug, dürfen Sie den Schnee auch einfach zur Seite schieben. Dann muss er aber auf dem Fußweg an der Straßenseite gelagert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass der Haufen nicht zu einer Sichtbehinderung führt. Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen dürfen hohe Schneeberge nicht die freie Sicht der Verkehrsteilnehmer einschränken.
Im Übrigen weisen wir auf unsere Straßenreinigungssatzung § 10 und § 11 hin.