Die Sperrung des Feld- und Radwegs entlang des „Bahndamms“ zwischen dem Hauser Kirchweg und dem Lahrer Weg in Fussingen wird teilweise angepasst.
Ab sofort ist der Weg für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr wieder freigegeben. Die Nutzung ist ausschließlich für berechtigte Fahrzeuge im Rahmen der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zulässig.
Für den allgemeinen motorisierten Verkehr bleibt die Sperrung weiterhin bestehen. Unberechtigte Kraftfahrzeuge dürfen den Weg nicht befahren.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geänderte Regelung zu beachten und die aufgestellten Verkehrszeichen einzuhalten.
Mit der Anpassung wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Sicherheit auf dem Weg zu gewährleisten, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und gleichzeitig die notwendige Erreichbarkeit für die Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen.
Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis und die Beachtung der neuen Regelung.


