Entlastung des Gemeindevorstandes für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2018


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 über den gemäß § 113 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2018 sowie die Entlastung des Gemeindevor­standes der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) für die Haushaltsführung des Rechnungs­jahres 2018 beraten und wie folgt beschlossen:

Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und durch die Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) wird gemäß § 114 (1) HGO entlastet.

                                    Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung:

Der geprüfte und beschlossene Jahresabschluss der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) zum 31.12.2018 nebst Rechenschaftsbericht und sonstigen Anlagen wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekanntgemacht und liegt zur Einsicht in der Zeit vom

                                          09.10.2023 bis einschließlich 17.10.2023

in der Gemeindeverwaltung Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, Zimmer 3, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Sprechzeiten sind: montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags nachmittags zusätzlich von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 28.09.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Peter Blum, Bürgermeister