Ausscheiden eines Mitglieds des Ortsbeirates Hintermeilingen und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes 


Die aufgrund des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschland -SPD- am 14. März 2021 zum Mitglied des Ortsbeirates Hintermeilingen gewählte Jana Jeuck, Hintermeilingen, Mühlweg 9, 65620 Waldbrunn (Westerwald) hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hintermeilingen niedergelegt.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 31 KWG fest, dass aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland –SPD- der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Peter Jeuck, Hintermeilingen, Mühlweg 9, 65620 Waldbrunn (Westerwald) in den Ortsbeirat Hintermeilingen nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Hintermeilingen gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 v. H. der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 28.03.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Peter Blum, Gemeindewahlleiter