Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) vom 28.09.2026 öffentlich bekannt gemacht:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und durch die Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) wird gemäß § 114 (1) HGO entlastet.“
Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit dem Rechenschaftsbericht gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 HGO für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Internetseite der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) unter www.waldbrunn.de/Rathaus&Politik/geprüfte Jahresabschlüsse zur Einsichtnahme elektronisch bereitgestellt.
Waldbrunn (Westerwald), den 08.10.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
gez. Peter Blum, Bürgermeister


