Amtliche Bekanntmachung über die Entlastung des Gemeindevorstandes


Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) vom 28.09.2026 öffentlich bekannt gemacht:

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und durch die Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) wird gemäß § 114 (1) HGO entlastet.“

Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit dem Rechenschaftsbericht gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 HGO für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Internetseite der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) unter www.waldbrunn.de/Rathaus&Politik/geprüfte Jahresabschlüsse zur Einsichtnahme elektronisch bereitgestellt.

Waldbrunn (Westerwald), den 08.10.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

gez. Peter Blum, Bürgermeister