Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Von der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) werden Bodenrichtwertkarten für die Präsentation auf der                  kommunalen Homepage nicht mehr angeboten. Bürger und sonstige Interessenten können die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Internetseite      www.boris.hessen.de abrufen.

Weiterhin bietet die HVBG auf der Internetseite www.gds.hessen.de das Produkt "Bodenrichtwertauskunft" an. Hier haben Interessierte die Möglichkeit, Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2022 auf der Grundlage der tagesaktuellen Liegenschaftskarte in Form eines Auszugs aus der Bodenrichtwertkarte und einer Auflistung der Information zu der Bodenrichtwertzone kostenfrei zu erhalten.

Wie entstehen denn die Bodenrichtwerte?

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). 

Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Einige Gutachterausschüsse haben für abweichende Eigenschaften Anpassungsfaktoren (Umrechnungskoeffizienten) ermittelt und in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht.