Zugänglichkeit zu den Messeinrichtungen


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat in ihrer Wasserversorgungssatzung (WVS) die Zugänglichkeit zu der Messeinrichtung explizit geregelt. In den §§ 10 und 11 WVS wurde festgelegt, dass der/die Anschlussnehmer/in dafür Sorge zu tragen hat, dass die Messeinrichtungen jederzeit leicht zugänglich sind. Bei Verstößen gegen die genannten Paragraphen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann gem. § 38 WVS.

Bitte sorgen Sie für die Zugänglichkeit der Messeinrichtungen.

Peter Blum, Bürgermeister