Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit häufen sich leider Fälle, in denen Hundekot auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen und sogar auf Kinderspielplätzen zurückgelassen wird. Das ist nicht nur ärgerlich und unhygienisch, sondern stellt auch ein Gesundheitsrisiko dar – insbesondere für Kinder.
Niemand möchte, dass Kinder beim Spielen mit Hundekot in Kontakt kommen. Auch unsere Mitarbeiter des Bauhofs sind verständlicherweise nicht erfreut, wenn sie beim Mähen oder der Pflege öffentlicher Anlagen in Hundehaufen treten oder damit bespritzt werden.
Wir möchten daher nochmals eindringlich an alle Hundebesitzer appellieren: Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes – überall, wo es erforderlich ist. Es gehört zur Verantwortung jedes Hundehalters, die Sauberkeit unserer Gemeinde mitzutragen.
Im Kreislauf Wirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-AbfG- heißt es in § 5 – Wildlagernde Abfälle: Für das Zusammentragen und Bereitstellen von Abfällen, die auf tatsächlich frei zugänglichen Flächen widerrechtlich lagern und an denen kein Besitz im Sinne des § 3 Abs. 6 des Kreislauf Wirtschafts- und Abfallgesetzes besteht (wildlagernde Abfälle), ist die Verursacherin oder der Verursacher der Lagerung oder nach sonstigem Recht zum Zusammentragen und Bereitstellen verpflichtete Dritte verantwortlich.
In § 25 a – abfallrechtlichen Zuständigkeit der Gemeinden – heißt es in Abs. 1: In Gemeinden ist der Gemeindevorstand, in Städte ist der Magistrat für die abfallrechtliche Überwachung von Abfällen außerhalb von Deponien sowie außerhalb von sonstigen zulassungs- oder genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig, soweit die Abfälle ausschließlich gelagert oder abgelagert werden.
Rechtlich ist somit klar geregelt, dass wild entsorgte Abfälle, wozu auch Hundekot zählt, vom Verursacher zu beseitigen sind (§ 5 KrW-/AbfG). Zudem ist die Gemeinde für die Überwachung dieser Vorschriften zuständig (§ 25a KrW-/AbfG).
Ab sofort wird das Ordnungsamt der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) verstärkt kontrollieren. Hundehalter, die ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Hinterlassenschaften ihres Tieres nicht beseitigen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber, lebenswert und kinderfreundlich zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Blum
Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde