Förderaufruf Regionalbudget 2024
FÖRDERANGEBOTE FÜR KLEINPROJEKTE  IN DER LEADER-REGION LIMBURG-WEILBURG


  • Stärkung der regionalen Identität und Kultur
  • Bürgerschaftliches Ehrenamt, insbesondere unter Einbindung junger Menschen
  • Projekte, die dem Gemeinwohl dienen
  • Projekte mit Nachhaltigkeitscharakter 
  • Verbesserung des touristischen Angebots

Die förderfähigen Kosten eines Regionalbudgetvorhabens müssen 1.000 € (inkl. Umsatzsteuer) übersteigen, die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen jedoch maximal 20.000 € (inkl. Umsatzsteuer) betragen. Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Bruttokosten. Zusätzlich zu den Eigenmitteln von 20 % hat der Projektträger einen Beitrag von 10 % der Gesamtzuwendung an den Verein Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. zu leisten. 

AUF EINEN BLICK – DAS REGIONALBUDGET 2024

Welche Ausgaben können gefördert werden? 

Förderfähig sind Ausstattungsgegenstände und Maschinen, sowie Dienstleistungen und Sachausgaben ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto). Kleine, kurzfristig umsetzbare bauliche Investitionen, die nicht genehmigungspflichtig sind, können ebenfalls gefördert werden. 

Welche Ausgaben können nicht gefördert werden?

Mieten, Betriebskosten, Personalkosten und Lizenzen etc. können nicht gefördert werden.  

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen? 

Vereine, öffentliche nicht-kommunale Träger und Kommunen sowie natürliche Personen können einen Antrag auf Förderung stellen. Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?

Anträge mit vollständigen Unterlagen zum Regionalbudget müssen bis spätestens 28. Februar 2024 eingereicht werden.  

Welche Voraussetzungen gelten? 

Die Projekte müssen den Zielen der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), den inhaltlichen Anforderungen der GAK-Grundsätze und der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie den Anforderungen dieses Aufrufs entsprechen. Ausgenommen sind Projekte und Antragssteller, die bereits im Jahr 2023 eine Förderung durch das Regionalbudget erhalten haben. Die Förderung ist zudem in der Regel nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. 

Wie ist der Ablauf? 

Bis 28. Februar 2024 reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bei der Lokale Aktionsgruppe (LAG) Limburg-Weilburg ein. Dort werden alle eingegangenen Anträge bewertet und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel priorisiert. Die LAG stellt zum 01. April 2024 einen Förderantrag für das Regionalbudget beim Land Hessen. Bis voraussichtlich Anfang Mai 2024 erhalten dann die Vorhabenträger, deren Projekte zur Förderung ausgewählt worden sind, einen entsprechenden Bescheid und dürfen erst dann mit der tatsächlichen Umsetzung Ihrer Vorhaben beginnen. Hierzu zählt explizit auch die Beauftragung von Leistungen und Bestellungen. Bis zum 30. September 2024 müssen alle Vorhaben abgeschlossen sein und entsprechende Verwendungsnachweise bei der LAG eingereicht werden. Hierzu zählen u.a. Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotodokumentationen etc.

Erst nach Abschluss aller Vorhaben und Prüfung durch die LAG erfolgt bis Ende des Jahres die Auszahlung der Zuwendung an die Vorhabenträger.

Welche Unterlagen müssen bis spätestens 28. Februar 2024 vorliegen? 

Zur Bewerbung ist eine vollständig ausgefüllte Projektskizze mit Kurzbeschreibung des Projekts notwendig. Wichtige Angaben zur Beurteilung Ihres Vorhabens sind u.a.:

  • Projekttitel
  • Projektträger
  • Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Zeitplan
  • Kosten- und Finanzierungsplan 

Neben der Projektskizze müssen folgende Unterlagen vorgelegt bzw. beachtet werden:

  • Bestätigung der Bankverbindung des Vorhabenträgers
  • Satzung und aktueller Registerauszug bei Vereinen
  • Datenschutzhinweise 
  • Selbsterklärung Sanktionen Russland

Die entsprechenden Vordrucke und Informationen finden Sie                                                                  unter https://www.regionalentwicklung-limburg-weilburg.de/download/ zum Herunterladen.

Die Lokale Aktionsgruppe behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend nachvollziehbar ist.

WEITERE WICHTIGE HINWEISE

  • Vorhaben dürfen erst umgesetzt werden, wenn ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist. Hierzu gehören auch etwaige Beauftragungen und/oder Bestellungen.
  • Die Vorhaben müssen bis zum 30. September 2024 vollständig abgeschlossen und abgerechnet werden. Dazu muss der Projektträger der LAG die bezahlten Rechnungen im Original und Zahlungsbelege sowie weitere Unterlagen vorlegen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Für Vorhaben, die verspätet abgerechnet werden, kann keine Förderung ausgezahlt werden. 
  • Kosten müssen plausibel dargestellt werden. Hierzu müssen je Leistung oder Anschaffung mindestens zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden. Für kommunale Antragsteller gelten die entsprechenden Vergaberichtlinien. 
  • Da das Regionalbudget nur über begrenzte Mittel verfügt, besteht trotz Erfüllung aller formalen Kriterien kein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung. Bei Vorliegen von mehr Anträgen, als über das zur Verfügung stehende Budget gefördert werden können, entscheidet die LAG anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien, aber u.a. auch anhand des Eingangs der vollständigen Unterlagen.

KONTAKTSTELLE UND ANTRAGSFRIST

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen fristgerecht bis spätestens zum 28. Februar 2024 an: 

Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e. V.

Regionalmanagement

Frankfurter Straße 32

65549 Limburg 

Ihr Ansprechpartner:

Caro Debus

Telefon: 06431-296 451

Email: info@regionalentwicklung-limburg-weilburg.de