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Inkrafttreten des Bebauungsplans
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2024 den Bebauungsplan Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hausen tlw. Flur 6, Fussingen tlw. Flur 28“, 8. Änderung im Ortsteil Fussingen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Waldbrunn (Westerwald) im Rathaus, Zimmer 10, Hauser Kirchweg 4 in Waldbrunn-Fussingen zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB mit Begründung ergänzend auch auf der Homepage der Gemeinde Waldbrunn unter
www.waldbrunn.de/gewerbe-und-bauen/bauen/bebauungsplaene und
zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Pohlheim unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Waldbrunn (Westerwald)., den 31.03.2025
Der Gemeindevorstand
Peter Blum
Bürgermeister