Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes-1


Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass somit als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Waldbrunn (BLW), Frau Nadja Eisenkopf, Hinter dem Schulweg 3, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Hausen in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, Zimmer 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen einzureichen.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 29.01.2025

gez.

Peter Blum

Gemeindewahlleiter