Der aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) am 14.03.2021 zum Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) gewählte Herr Marius Schäfer, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen hat sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) niedergelegt. Er ist damit als Mitglied aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) ausgeschieden.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass somit als nächster noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Arno Wetter, Mühlweg 9, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Hintermeilingen in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, Zimmer 22, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen einzureichen.
65620 Waldbrunn (Westerwald), den 15.01.2025
gez.
Peter Blum
Gemeindewahlleiter