Die Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) unter www.waldbrunn.de – Bekanntmachungen - die „Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes zur Abrechnung der
wiederkehrenden Straßenbeiträge im Abrechnungsgebiet 1 – Ellar für das Jahr 2019“ und die „Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes zur Abrechnung der wiederkehrenden Straßenbeiträge im Abrechnungsgebiet 4 – Lahr für das Jahr 2019“ beide beschlossen durch die Gemeindevertretung am 30.09.2024, eingestellt worden sind. Es besteht das Recht, während der Sprechstunden die Satzungen in Papierform einzusehen und gegen Kostenerstattung Kopien fertigen zu lassen.
Waldbrunn (Westerwald), den 14.10.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
Peter Blum, Bürgermeister
3. Dezember 2024 von Peter Blum