Bauleitplanung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat in ihrer Sitzung am 06.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Ellar Heg“, Ortsteil Fussingen, zu ändern.
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Fussingen, südlich der Hausener Straße und grenzt im Osten an die Straße Ellarer Weg an. Es handelt sich in der Gemarkung Fussingen, Flur 28, um die Flurstücke 28, 30/1, 31, 16 teilweise und 9/2 teilweise. Hinzu kommt eine externe Maßnahmenfläche F1 in der Gemarkung Lahr, Flur 8, Flurstück 57 teilweise.

                                                                                  Geltungsbereich ohne Maßstab


                                                           Geltungsbereich externe Maßnahmenfläche ohne Maßstab


Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung der dort ansässigen Kindertagesstätte. Außerdem soll eine festgesetzte Ausgleichsfläche durch eine andere Ausgleichsfläche ersetzt werden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. Es handelt sich um die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Innenbereich mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom

                                                               20.07.2022 bis 27.07.2022

                                                         während der allgemeinen Dienststunden                                                                                                            sowie nach Vereinbarung

                                                      Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
                                                   Donnerstag Nachmittag von 13.30 bis 18.00 Uhr

im I. Stock der Gemeindeverwaltung, Hauser Kirchweg 4 in Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Beim Betreten des Rathauses ist weiterhin ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.  

Anschließend liegt der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

                                                      28.07.2022 bis 01.09.2022 einschließlich

                                                        während der allgemeinen Dienststunden

                                                                    sowie nach Vereinbarung

                                                     Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
                                                 Donnerstag Nachmittag von 13.30 bis 18.00 Uhr

im I. Stock der Gemeindeverwaltung, Hauser Kirchweg 4 in Waldbrunn-Fussingen zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.waldbrunn.de unter der Rubrik „Gewerbe & Bauen“ / Bauen / Beteiligungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Waldbrunn (Westerwald), den 15.07.2022

Peter Blum                                                                                                                                          Bürgermeister