Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung


Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) am 14.03.2021 zum Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) gewählte Herr Falko Nierhoff, Bitzergasse 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Lahr hat sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) niedergelegt. Er ist damit als Mitglied aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) ausgeschieden.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass somit als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD), Frau Sybille Saam, Bitzergasse 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Lahr in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den § 25 des

Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen

einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Waldbrunn

(Westerwald), Hauser Kirchweg 4, Zimmer 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen einzureichen.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 09.05.2022

Peter Blum

Gemeindewahlleiter