Vorname Änderung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen alsdas öffentliche Interesse oderein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Waldbrunn

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Limburg - Weilburg.

Telefon: 06431 296 0

Zuständige Abteilungen