Bauleitplanung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) Bebauungsplan „Rathaus/Bauhof“, 1. Änderung im Ortsteil Fussingen hier: Inkrafttreten des Bebauungsplans


Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Waldbrunn (Westerwald) im Rathaus, Zimmer 10, Hauser Kirchweg 4 in Waldbrunn-Fussingen zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB mit Begründung ergänzend auch auf der Homepage der Gemeinde Waldbrunn unter

www.waldbrunn.de/gewerbe-und-bauen/bauen/bebauungsplaene und

www.bauleitplanung.hessen.de

zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Pohlheim unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in 3 Teilgeltungsbereichen in der Gemarkung Fussingen:

Plankarte 1 – Flur 28, Flurstück 66/1

Plankarte 2 – Flur 19, Flurstück 70 und 74.

Waldbrunn (Westerwald)., den 03.02.2025

Der Gemeindevorstand

Peter Blum

Bürgermeister



Gemarkung Fussingen