Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung


Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes

Die aufgrund des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) am 14.03.2021 zum Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) gewählte Sybille Saam, Bitzergasse 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Lahr hat auf ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass somit als nächster noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD), Herr Klaus Saam, Bitzergasse 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Lahr in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Waldbrunn (Westerwald),  Hauser Kirchweg 4, Zimmer 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen einzureichen.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 20.05.2022

Peter Blum, Gemeindewahlleiter